Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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2 Ca 1782/21 | 1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.423,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2022 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu 1) und 2) jeweils zu 22./. und der Klägerin zu 56./. auferlegt. 3. Streitwert: 10.583,75 €. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
2 Ca 1828/22 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung vom 28.11.2022, ausgesprochen zum 30.06.2023 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 7.421,37 €. |
2 Ca 32/23 | 1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Beklagten vom 22.12.2022, die dem Kläger ab dem 27.12.2022 als Arbeitsort die Filiale 99, Wassenberg, Gladbacherstraße 5a in 41849 Wassenberg, zuweist, unwirksam ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.422,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2023 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 30.12.2023 ersatzlos aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.422,60 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.117,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 zu zahlen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 18.01.2023 ersatzlos aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 6. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. 7. Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.802,80 €. |