Wichtige Hinweise

  •  Eine Rechtsberatung, das heisst eine Beratung über die Erfolgsaussichten einer Klage, darf beim Arbeitsgericht nicht erfolgen.
  •  Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich zur Rechtsberatung und eventuellen Vertretung in einem späteren Prozess an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden. Durch die Rechtsschutzversicherung sind dabei entstehende Kosten abgedeckt.
  •  Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz durch ihre zuständige Gewerkschaft.

Was ist eine Rechtsantragstelle?

Was zur ordnungsgemäße Erhebung einer Klage erforderlich ist, weiß der Bürger im Regelfall nicht. Zur Lösung dieses Problems ist bei jedem Arbeitsgericht eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die - kostenlos - dabei hilft, eine Klage in die richtige Form zu bringen und schriftlich darzustellen. Für einfache Anträge und Erklärungen in bereits laufenden Rechtsstreiten (z.B. Klagerücknahme, Antrag auf Vertagung eines Verhandlungstermins) stehen zusätzlich die Mitarbeiter der für dieses Verfahren zuständigen Serviceeinheit zur Verfügung.

Was sollte man zur Rechtsantragstelle mitbringen, wenn man eine Klage erheben will?

Damit der /die zuständige Rechtspfleger/in auf der Rechtsantragstelle Ihnen helfen kann, eine Klage zu erheben, sollten Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen mitbringen. Was das genau ist, richtet sich nach der jeweiligen Klageart. Im wesentlichen handelt es sich um die folgenden Unterlagen:

  • Lohnforderungen: Schriftlicher Arbeitsvertrag - soweit vorhanden
  • Gehalts- bzw. Lohnabrechnung(en) für den ausstehenden Lohn
  • Wenn keine Lohnabrechnung für den entsprechenden Zeitraum existiert, muss die entsprechende Forderung rechnerisch genau beziffert und ihre Zusammensetzung nachvollziehbar erläutert werden. Daher ist es sinnvoll, zur Vorbereitung der Klageerhebung eine Auflistung der jeweiligen Arbeitsstunden, bezogen auf die einzelnen Arbeitstage (mit Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Arbeitszeit) zu erstellen. Wenn Überstundenvergütung gefordert wird, ist zusätzlich anzugeben, welcher dazu berechtigte Vorgesetzte diese angeordnet hat.
  • Weiter ist immer die Angabe erforderlich, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt.

Kündigungsschutz/Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag - soweit vorhanden
  • Letzte Lohnabrechnung - soweit vorhanden
  • Kündigungsschreiben - falls schriftlich gekündigt wurde

Ferner sollten Sie Angaben zu folgenden Umstände machen können:

  • Seit welchem Datum besteht das Arbeitsverhältnis?
  • Wie viele Arbeitnehmer (Vollzeit- und / oder Teilzeit; ohne Auszubildende) werden vom Arbeitgeber beschäftigt?
  • Wann ist die Kündigung zugegangen?
  • Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
  • Genießen Sie Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwangere oder Schwerbehinderter)?

Wichtige Klagefristen

  • Eine gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gerichtete Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Zur Wahrung der Frist genügt nicht die rechtzeitige Übersendung per Post oder ähnliches. Vielmehr muss die Klage im Original oder per Telefax innerhalb der Frist beim örtlich zuständigen Gericht eingehen.
  • Wenn der Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht über den Ablauf der Be-fristung hinaus fortsetzen will, muss eine hiergegen gerichtete Klage innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingehen.

Sollten Sie Sorge haben eine Klage nicht fristgerecht über einen Rechtsanwalt, eine Gewerkschaft oder die Rechtsantragstelle erheben zu können, wird auf die eingestellten Klagevordrucke verwiesen.