Das Arbeitsgericht Krefeld ist zuständig für die Stadt Krefeld und Kreis Viersen
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Krefeld befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei
Das Arbeitsgericht Krefeld ist zuständig für die Stadt Krefeld und Kreis Viersen
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Krefeld befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.