Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
1 Ca 1541/22Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 06.01.2020 des Inhalts, die Klägerin habe am 03.12. und am 04.12.2019 die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht, aus der Personalakte zu entfernen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾ zu tragen.

4. Der Streitwert beträgt 5.556,93 €.
1 Ca 1880/23Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Der Streitwert beträgt 89.856,00 €.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht ohnehin zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.
4 Ca 1846/22Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 12.478,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2024 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 44% und die Beklagte zu 56%.

4. Der Streitwert beträgt 22.407,68 €.

5. Die Berufung wird gemäß § 64 Abs. 2 a), 3 Nr. 1 ArbGG gesondert zugelassen.
4 Ca 917/231. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 01.02.2024 zum Aktenzeichen [..] wird aufgehoben.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigungserklärung der Beklagten mit Schreiben vom 26.06.2023 sein Ende gefunden hat.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert beträgt 12.750,00 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.